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Steuern und Versicherungen
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Nettoeinkünfte absetzbar. Es gibt zwei Absetzungsverfahren, die auch kumulieren:

>> Versicherungsprämien gemäß Artikel 111 (EStG)
>> Prämien für Rentenversicherungen gemäß Artikel 111bis (EStG)

Folgende Sonderausgaben können vom steuerpflichtigen Nettoeinkommen abgezogen werden:

>> die Prämien für Personenversicherungen:

- Lebensversicherung (Horizont)
- Invalidität (Invalidenrente)
- Unfall (axi, mobilé Fahrerschutz und mobilé Verkehrsunfall)
- Krankenversicherung (Medicis)

>> die Prämien für Haftpflichten (Auto, Privatleben, etc.)

>> Beiträge an Unterstützungsvereine auf Gegenseitigkeit (Mutualitätsvereine,
(Sterbekassen, etc.).

ACHTUNG:

Die Prämien für Sachversicherungen (Feuerversicherung der Wohnung, Autosachschäden, etc.) sind nicht steuerlich absetzbar.

Die absetzbaren Höchstbeträge (Artikel 111)

Gemäß Artikel 111, gibt es drei Arten von Höchstbeträgen, die auch kumulieren:

1- Basis-Höchstbetrag für Versicherungsprämien:

Die absetzbaren Höchstbeträge ändern mit der Familiensituation.

 
unverheiratet
verheiratet
Steuerpflichtiger
672 €
1344 €
Steuerpflichtiger mit 1 Kind
1344 €
2016 €
Steuerpflichtiger mit 2 Kindern
2016 €
2688 €
Steuerpflichtiger mit 3 Kindern
2688 €
3360 €
Steuerpflichtiger mit 4 Kindern
3360 €
4032 €
Steuerpflichtiger mit 5 Kindern
4032 €
4704 €
 

2- Höchstbetrag mit Zuschlag und erhöhtem Zuschlag für eine Todesfallversicherung gebunden an ein Darlehen für eine Immobilie

Wenn Sie zur Deckung der Rückzahlung eines Darlehens für eine Immobilie eine kurzfristige Todesfallversicherung mit Einmalprämie abschließen, erhöht sich der Basishöchstbetrag durch einen speziellen Zuschlag.

Beispiel: die Einmalprämie für eine Restschuldversicherung Focus Investissement.
 
Zuschlag bis 30 Jahre
Erhöhter Zuschlag
von 31 bis 49 Jahren (pro Jahr)
Erhöhter Zuschlag
50 Jahre und mehr
Steuerpflichtiger
3000 €
240 €
7800 €
Steuerpflichtiger mit 1 Kind
3672 €
293,76 €
9547,20 €
Steuerpflichtiger mit 2 Kindern
4344 €
347,52 €
11297,40 €
Steuerpflichtiger mit 3 Kindern
5016 €
401,28 €
13041,60 €
Steuerpflichtiger mit 4 Kindern
5688 €
455,04 €
14788,80 €
Steuerpflichtiger mit 5 Kindern
6360 €
508,80 €
16536,00 €
3- Höchstbetrag mit Zuschlag für eine Tagegeldversicherung

Bei Abschluß einer Tagegeldversicherung kann der Basishöchstbetrag unter nachstehenden Voraussetzungen um 60 000 € erhöht werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Invalidenrente handeln oder um eine Verdienstausfallversicherung medicis pro handeln.

Voraussetzungen:

>> Bei Krankheit oder Unfall muß das Erwerbseinkommen des Steuerpflichtigen als Gewerbetreibender, Landwirt, Forstwirt, Fabrikant oder selbstständiger Erwerbstätiger ganz oder teilweise ausfallen;
>> Seine Zugehörigkeit zu einem gesetzlichen Versicherungssystem darf ihm keinen Anspruch auf eine Ausgleichentschädigung verleihen.

Prämien für Altersvorsorgeversicherungen gemäß Artikel 111bis
Altersvorsorgeversicherungsvertrages gezahlt werden. Dieser Betrag ist abhängig vom Alter des Versicherten am Anfang des Steuerjahres:
Alter
Maximaler jährlicher Steuerfreibetrag
weniger als 40 Jahre
1.500 €
von 40 bis 44 Jahre
1.750 €
von 45 bis49 Jahre
2.100 €
von 50 bis54 Jahre
2.600 €
mehr als 55 Jahre
3.200 €
Wenn von zwei Ehepartner, welche zusammen versteuert werden, beide eine Altersvorsorgeversicherung zeichnen, wird dieser jährliche Freibetrag individuell gerechnet.

Weitere Vorraussetzungen sind:

>> Das angesparte Kapital muss wenigstens zur Hälfte in Form einer Leibrente, einer lebenslänglichen monatlichen Rente, ausgezahlt werden;
>> Der Teil der als Kapital bezogen wird ist als ausserordentliche Einkünfte steuerpflichtig, zur Hälfte des globalen Zinssatzes;
>> Die Auszahlung erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr;
>> Die Dauer des Vertrags beträgt mindestens 10 Jahre;
>> Der Versicherungsnehmer ist der Versicherte;

 

4- Artikel 111bis bietet eine Vielzahl an Vorteilen:

>> Die Hälfte der angesparten Summe kann als Kapital ausgezahlt werden;
>> Wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf des Vertrages stirbt, kann das bisher eingezahlte Kapital an die Bezugsberechtigten zurückerstattet werden;
>> Der Vertrag kann bis zum ALter von 75 Jahren laufen;
>> Die monatliche Leibrente ist zu 50% steuerfrei.

Informieren Sie sich über horizont60 das die Voraussetzungen des Artikel 111bis erfüllt.
Besteuerung des ausgezahlten Kapitals einer Lebensversicherung
Das Kapital das im Rahmen einer Lebensversicherung, ausser unter Artikel 111bis vorgesehene, am Ende des Vertrags ausbezahlt wird, wird nicht besteuert (Art 115 EStG), ein Vorteil gegenüber anderen Sparformeln. Im Falle eines Altersvorsorge-Vertrags (article 111bis), das als Kapital ausgezahlte Anteil ist als aussergewöhnliche Einnahme steuerpflichtig, jedoch nur zu 50% des globalen Zinssatzes.

Die Renten die im Rahmen einer Lebensversicherung ausbezahlt werden und nicht unter Artikel 111bis fallen, sind steuerpflichtig als Einnahmen aus Renten. Monatliche Leibrenten die unter Artikel 111bis fallen, sind zu 50% frei von Steuern.

 

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Der Fußgänger hatte anscheinend keine Ahnung, in welche Richtung er gehen sollte, und so überfuhr ich ihn.

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